Mertins + Jung
Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Selbstständiger DJ ist Künstler

Selbstständiger DJ ist Künstler

Zur Unterhaltung der Gäste oder für private Feiern bedienen sich Hoteliers und Gastronomen gerne der Dienste selbstständiger Discjockeys (DJs). Strittig war bisher die Frage, ob der DJ ein Gewerbetreibender ist mit der Folge einer Gewerbesteuerpflicht oder ob er eine freiberufliche selbstständige Tätigkeit ausübt. Im Streitfall spielte der DJ nicht nur die Lieder anderer Interpreten ab, sondern mischte und bearbeitete die Musikstücke und fügte diesen so einen eigenen neuen Charakter bei. 

Urteil

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf wertete die Tätigkeit des DJs als künstlerische und damit nicht der Gewerbesteuer unterliegende Tätigkeit (Urteil vom 12.8.2021, 11 K 2430/18 G). Sofern ein DJ ähnlich einer Liveband eine Tanzmusik nach eigener Kreation anbietet, ist er als selbstständig tätiger Künstler anzusehen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Stand: 29. März 2022

Bild: fotomek - stock.adobe.com

Adresse und Anfahrt

Hier finden Sie unsere Adressdaten und Bürozeiten. Besuchen Sie unsere Kanzlei! Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. weiter

Onlinerechner

Nutzen Sie hier unsere Onlinerechner! Sie können Ihre Berechnungen selbst durchführen. weiter

Kontakt

Haben Sie Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie uns einfach und füllen Sie das untenstehende Kontaktformular aus! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht! weiter

Mertins + Jung Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG work Spörckenstr. 5 29221 Celle Deutschland work +49 5141 9299 - 0 fax +49 5141 9299 - 20 www.mertins.de 52.616024 10.075995
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369